Verkehrsunfälle:
Bei Verkehrsunfällen geht es neben der Schadensquote (Wer trägt zu welchen Anteilen den Gesamtschaden?) auch um den Ersatz des entstandenen Schadens. Der Schaden muss daher sorgfältig ermittelt werden.
Liegt ein Totalschaden vor (in der Regel ab 130 % des Wiederbeschaffungswertes des Wagens)? Muss ich den Wagen in einer Werkstatt reparieren lassen oder kann ich mir auch nur „das Geld“ auszahlen lassen? (Integritätsinteresse)
Außerdem geht es um die weiteren Fragen des Begleitschadens (Ersatz der Aufwendungen von Mietwagenkosten, Bustickets, Ausfallschäden, Schmerzensgeld etc.).
Lassen Sie sich gerne von mir beraten!